Beratungen über neues Weiterbildungsgesetz im hessischen Landtag
Wie andere Bundesländer denkt auch Hessen über ein neues Weiterbildungsgesetz nach. In den letzten Tagen wurde im Landtag des Bundeslandes über ein neues Gesetz beraten. Dieses soll in weiten Teilen auf dem bestehenden Weiterbildungsgesetz aufbauen. Das aktuelle Weiterbildungsgesetz besteht bereits seit dem Jahr 2006 und wurde damals vom Landtag einstimmig beschlossen.
Die hessische Kultusministerin betonte, dass derzeit einzelne Anpassungen an dem Weiterbildungsgesetz erforderlich sind. Dafür sind unter anderem die Entwicklungen in der Weiterbildungslandschaft verantwortlich. Durch die Novelle soll aber auch der Handlungsspielraum erweitert werden, der den öffentlichen und freien Trägern zuteilwird. Dieser bezieht sich vordergründig auf die Weiterentwicklung des Lebensbegleitenden Lernens.
Große Aufmerksamkeit soll in dem neuen Gesetz aber auch dem strategischen Bündnis HESSENCAMPUS zuteilwerden. Dieses soll im Zuge der neuen Novelle auf rechtlich sichere Füße gestellt werden. Als Option wurde dabei ein Verbund von mehreren Bildungseinrichtungen genannt. An diesem sollen sich die Beruflichen Schulen, Volkshochschulen und die Schulen für Erwachsene beteiligen. Die Förderung der Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen soll nach den Plänen des Kultusministeriums als zentrales Ziel definiert werden.